HGB

EDV-Service
für
Jahresabschluss
und
Steuererklärungen
JAHRESABSCHLUSS FÜR KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFTEN
JAHRESABSCHLUSS FÜR KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFTEN
JAHRESABSCHLUSS
für Kleinst-Kapitalgesellschaften
GmbH  -  UG(haftungsbeschränkt)
JAHRESABSCHLUSS
für Kleinst-Kapitalgesellschaften
GmbH  -  UG (haftungsbeschränkt)

GmbH  -  UG (haftungsbeschränkt)
Direkt zum Seiteninhalt
§ 326 HGB regelt für Kleinstkapitalgesellschaften, dass diese nur die Bilanz zu übermitteln haben und diese nicht (zwingend) veröffentlichen müssen, sondern beim Bundesanzeiger hinterlegen können.
Zurück zum Seiteninhalt