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Jahresabschluss
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Steuererklärungen
JAHRESABSCHLUSS FÜR KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFTEN
JAHRESABSCHLUSS FÜR KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFTEN
JAHRESABSCHLUSS
für Kleinst-Kapitalgesellschaften
GmbH  -  UG(haftungsbeschränkt)
JAHRESABSCHLUSS
für Kleinst-Kapitalgesellschaften
GmbH  -  UG (haftungsbeschränkt)

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DATENPRÜFUNG ...
... so bringen Sie Ihre Daten in Form

Grafik HGB
Gliederung - Inhalt - Aussehen
Vorschriften zu und Erwartungen an Jahresabschlüsse
Insbesondere, wenn es um Jahresabschlüsse geht, gibt es viele unterschiedliche Vorschriften hinsichtlich Inhalt und Gliederung.


Handelsbilanz
Wie eine Handelsbilanz auszusehen hat, ist im § 266 des Handelsgesetzbuches (HGB) festgelegt.

Steuerbilanz
Neben der Handelsbilanz haben Kapitalgesellschaften auch noch eine Steuerbilanz zu erstellen. Die Rechtsgrundlage einer Steuerbilanz ist das Einkommensteuergesetz, wenn der Begriff der Steuerbilanz selbst darin auch nicht vorkommt. Er findet sich stattdessen in § 60 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (... Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz [Steuerbilanz] beifügen).
Bei kleineren Kapitalgesellschaften kann in Ausnahmefällen auf eine Steuerbilanz verzichtet werden, man spricht dann von einer Einheitsbilanz.

Vollständigkeit
Doch selbst, wenn Inhalt und Gliederung stimmen, so reicht dies immer noch nicht aus. Zusätzlich muss noch geprüft werden, ob z.B. eventuell noch Eigenanteile zu ermitteln sind, die durch Entnahmen oder unentgeltliche Nutzung von Gegenständen außerhalb des Unternehmens entstanden sind. Dies kann entweder mit Hilfe unserer Checklisten aber auch extern durch eine(n) Steuerberater(in) erfolgen.

Anhang oder Angaben unter der Bilanz
Im § 264 HGB ist geregelt, dass für KleinstKapG auf einen Anhang verzichtet werden kann, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz ausgewiesen werden, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermuten lassen.

Handelsgesetzbuch - § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung
... Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) brauchen den Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie
1. die in § 268 Absatz 7 genannten Angaben,
2. die in § 285 Nummer 9 Buchstabe c genannten Angaben und
3. im Falle einer Aktiengesellschaft die in § 160 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetzes genannten Angaben
unter der Bilanz angeben.
In den Angaben unter der Bilanz sind insbesondere die Haftungsverhältnisse, Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane auszuweisen.
Grafik Datenerfassung
Hinterlegung oder Veröffentlichung
im Unternehmensregister
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gibt es gem. 326 HGB größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften:

Handelsgesetzbuch - § 326 Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung

(1)  Auf kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die gesetzlichen Vertreter nur die Bilanz und den Anhang einzureichen haben. Der Anhang braucht die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.

(2)  Die gesetzlichen Vertreter von Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) können ihre sich aus § 325 Absatz 1 bis 2 ergebenden Pflichten auch dadurch erfüllen, dass sie die Bilanz in elektronischer Form zur dauerhaften Hinterlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers einreichen und einen Hinterlegungsauftrag erteilen. § 325 Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a und 1b ist entsprechend anzuwenden. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen von dem in Satz 1 geregelten Recht nur Gebrauch machen, wenn sie gegenüber dem Betreiber des Bundesanzeigers mitteilen, dass sie zwei der drei in § 267a Absatz 1 genannten Merkmale für die nach § 267 Absatz 4 maßgeblichen Abschlussstichtage nicht überschreiten.
Der Unterschied der Veröffentlichung zur Hinterlegung liegt vor allen Dingen darin, dass Veröffentlichungen als jederzeit abrufbare Information im Internet durch den Bundesanzeiger bekanntgemacht werden. Wenn eine KleinstKapG eine Bilanz hinterlegt, so ist diese nur auf Antrag als kostenpflichtige elektronische Kopie erhältlich.
Grafik Geld
Selber machen ?
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Alleine funktioniert es meist leider auch nicht!

Einige "Pro-Versionen" von Buchhaltungssoftware werben damit, dass man damit auch eine Bilanz erstellen kann.
In der praktischen Umsetzung macht der "Steuerlaie" jedoch oft die Erfahrung, dass mit dieser "Knopfdruckbilanz" nicht wirklich etwas anzufangen ist.

Profisoftware
Die Anforderungen an eine Bilanz sind einfach zu vielfältig und können deshalb oftmals nicht hinreichend und vollständig abgebildet werden.

Hierzu benötigt man "richtige Profisoftware", die in der Regel außerhalb von Steuerbüros nicht zur Verfügung steht. Oder selbst wenn man die Lizenz für eine solche Profisoftware erwerben kann, dann sind die Kosten pro Jahr für kleine Unternehmen so hoch, dass es sich überhaupt nicht lohnt, eine solche Software anzuschaffen. Da wäre es billiger, gleich zum Steuerbüro zu gehen, wo man dann auch noch steuerrechtlich beraten wird (... bzw. beraten werden kann ...). Auf jeden Fall spart das dann auch noch Arbeitszeit.
Grafik Papierflut
Und was ist mit den Anlagen?
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Anlagen, welche Anlagen ...?

Zu jedem Jahresabschluss gesellen sich auch noch die sogenannten Anlagen.

Privatanteile und Entnahmen
Zum Einen handelt es sich um die Ermittlung des Privatanteils an den Kfz-Kosten, den privaten Telefonanteil oder auch Sachentnahmen. Wie und in welcher Höhe sind sie festzulegen.

Betriebliches Anlagevermögen
Zum Anderen das Anlagevermögen. Wie ist es zu aktivieren und über welche Zeiträume abzuschreiben. Was passiert beim Ausscheiden von Anlagevermögen, z.B. durch Verbrauch oder durch Verkauf. usw. usw.

Vollständigkeitscheck
Da kann man schnell einmal den Überblick verlieren. Welche Anlagen benötige ich. Und wie sind die Werte zu ermitteln. Da greift entweder schnell die Panik um sich oder man gibt einfach unvollständige Jahresabschlüsse ab und ärgert sich anschließend mit dem Betriebsprüfer der Finanzverwaltung.

Mit unserem Vollständigkeitscheck sagen wir Ihnen einerseits, welche Anlagen nach unserer Erfahrung zu erstellen sind. Sie können uns auch schon vorhandene Anlagen zuliefern und wir integrieren diese in den Jahresabschluss.
Grafik Entspannung
Jahresabschluss ab 499,00 Euro
Geld sparen beim Jahresabschluss
Mit etwas Eigenleistung und Eigeninitiative sowie der Unterstützung durch Bilanzdrucker.de schaffen Sie es nicht nur, einen vollständigen Jahresabschluss auf die Beine zu stellen, sondern Sie können auch noch viel Geld sparen.

Es ist so ähnlich wie beim Hausbau: Wenn man alles den Handwerkern überlässt, dann kann es sehr, sehr teuer werden. Wobei man erst einmal qualifizierte Handwerker finden muss. Durch etwas Mitarbeit und Kreativität kann man eine ganze Stange Geld sparen.

Natürlich muss man das mit seinen beruflichen Verpflichtungen in Einklang bringen. Auch als Unternehmen darf man nicht seine Firma vernachlässigen, nur um etwas Geld einzusparen. Das kann richtig teuer werden. Stattdessen sollte man sich immer auf seine Kernkompeten konzentrieren.

Die gesunde Mischung macht's.

Wir freuen uns darauf, Sie als Datenverarbeiter und Coach zu unterstützen.
Ausrufezeichen
Wichtiger Hinweis
Wir leisten keine Steuerberatung
Wir handeln nach Anweisung unserer Kunden, indem wir deren Daten in unserer Datenverarbeitung erfassen und nach den verschiedensten Kriterien elektronisch auswerten. Die Ergebnisse der Datenverarbeitung werden vollautomatisch und elektronisch erzeugt. Wir übernehmen Gestaltungs- und Formatierungsaufgaben und sorgen für vollständige Jahresabschlussunterlagen.

Im Rahmen des Datenverarbeitungsprozesses finden automatisierte Prüfungen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit der eingegebenen Daten und der daraus resultierenden Ergebnisse satt. Für die Richtigkeit der Ergebnisse der Datenverarbeitung, seien es Auswertungen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Kontennachweise, Anlagenverzeichnisse usw.), Formulare oder Berechnungen, sind die Auftraggeber verwantwortlich, indem sie die Ergebnisse der Datenverarbeitung auf Richtigkeit hin überprüfen und durch Gegenzeichnung bestätigen.

Wenn uns Fehler auffallen, so weisen wir unsere Kunden darauf hin. Die Kunden sorgen für die Fehlerbeseitigung. Sollten Nacharbeiten durch Buchung von Geschäftsvorfällen erforderlich werden, so hilft Ihnen CITIOFFICE hier gerne als Dienstleister weiter.
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