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§ 326 HGB
Bilanz Kleinstkapitalgesellschaften GmbH und UG
Dipl.-Bw. Jürgen H. Fischbach
20 Sep 2022
§ 326 HGB regelt für Kleinstkapitalgesellschaften, dass diese nur die Bilanz zu übermitteln haben und diese nicht (zwingend) veröffentlichen müssen, sondern beim Bundesanzeiger hinterlegen können.
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